Herr Rechtsanwalt Mayr ist entsprechend der Ausrichtung unserer Kanzlei im Arbeitsrecht wie auch im Zivilrecht zu Hause. Er hat seinen Schwerpunkt im Entwurf und der Beurteilung von Verträgen und den damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen wie auch in der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im Prozess.

Die rechtsanwaltliche Tätigkeit ergänzt hier die steuerliche Beurteilung der jeweiligen Sachlage durch unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. So ist es uns als fachübergreifende Kanzlei möglich, die sich rechtlich wie auch steuerrechtlich stellenden und ineinandergreifenden Probleme von allen Seiten zu beleuchten, um Ihnen die optimale Lösung Ihrer Fragestellungen aufzuzeigen.

Das Ineinandergreifen von Zivil- und Steuerrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtgebieten: Hier sei beispielhaft auf die Gestaltung von Testamtenten und Erbverträgen hingewiesen.

Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist insbesondere für unsere Firmenmandaten von größter Bedeutung. Werden die Weichen hier bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters gleich richtig gestellt, erspart sich der Arbeitgeber ein späteres böses Erwachen im Kündigungs- oder Schadensersatzprozess. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Kündigungsschutz- und Schadensersatzprozesse im Arbeitrecht bedingt sowohl durch den angespannten Arbeitsmarkt als auch durch neue Schutzgesetze, wie das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), in Zukunft stark zunehmen wird. Dabei ist Herr Rechtsanwalt Mayer insbesonders auf die Prozessführung vor dem Arbeitsgericht spezialisiert, wobei er Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vertritt.

Lebenslauf:

  • 1970 geboren in Berlin
  • 1990-1994 Studium der Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin
  • 1994 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1996-1998 Referendariat beim Kammergericht in Berlin
  • 1998 London Chamber of Commerce Business English Certificate
  • seit 1996 Mitarbeiter der Sozietät Gust & Partner
  • 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht (Testamentsgestaltung, Erbengemeinschaften, Erbverträge)
  • Familienrecht (Scheidungen, Eheverträge, Unterhalt, Kinder)