Inhalt:

Steuerrecht

Arbeitsrecht

Gesellschaftsrecht

Insolvenzrecht

Erbrecht

Familien- und Eherecht

Scheidung

Mietrecht

Vertragsrecht

 

Steuerrecht

Neben der laufenden Betreuung durch die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und der laufenden Buchführung (siehe Steuerberatung), bieten wir Ihnen auch die individuelle Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Steuerrechts.

Wir vertreten Sie bei

  • Klagen vor den Finanzgerichten
  • Revisionen zum Bundesfinanzhof
  • Einsprüchen vor dem Finanzamt
  • Klagen gegen Krankenkassen und Sozialversicherungsträger
  • Einstweiligen Anordnungen vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
  • Aussetzung der Vollziehung vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
  • Verfahren in Steuerstrafsachen

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Torsten Gust
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht


Arbeitsrecht

Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten.  

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und dem damit in Zusammenhang stehenden Verhandlungsgeschick. Bedenken Sie, dass gerade im Arbeitsrecht eine adäquate Beratung nur gewährleistet werden kann, wenn die Flut ständig neuer Urteile und die Veränderung geltender Gesetze von einem versierten Arbeitsrechtler erfasst werden und diese Kenntnis in die aktuelle Beratung mit einfließt.

Gerade im Bereich von Kündigungen werden im Vorfeld sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite oft gravierende Fehler begangen, die nur schwer zu korrigieren sind.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten! Nur so können wir Sie vor kostspieligen Fehlern bewahren!

Wir vertreten Sie bei der

  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsprozessen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung von Unternehmen in Betriebsverfassungsstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG).
  • Erstellung von Abmahnungen oder der Durchsetzung der Zurücknahme von Abmahnungen

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Boris Mayr
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht


Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie auf dem Gebiet der Unternehmensgründung und Umstrukturierung. Die Rechtsformwahl hat entscheidenden Einfluss auf das Steuer-, Sozialversicherungs- und Zivilrecht. Taktische Erwägungen und vorausschauende Planung ermöglichen hier eine optimale Gestaltung mit langjährigem Nutzen.

Wir vertreten Sie bei:

  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen (AG, GmbH & Co. KG, GmbH, UG, PartGmbB, OHG, GbR)
  • Ausarbeitung von Satzungen (Vereine, Stiftungen, GmbH)
  • Gestaltung von Betriebsaufspaltungen (Besitz- und Betriebsgesellschaften)
  • Gestaltung von Konzernkonstellationen
  • Ausarbeitung von Geschäftsführerverträgen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern Ausscheiden von Gesellschaftern

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Torsten Gust
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht


Insolvenzrecht

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung kann der Geschäftsführer eines Unternehmens verpflichtet sein, Insolvenz anzumelden. Eine so genannte Insolvenzverschleppung kann, bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen, strafrechtliche Konsequenzen haben oder auch zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen.

Auch einer Privatperson ist die Möglichkeit eröffnet, Insolvenzantrag zu stellen und nach einer Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

In vielen Fällen lässt sich die Insolvenz durch gezielte Veränderungen in der Unternehmensstruktur vermeiden. Sollte ein Insolvenzantrag unvermeidbar sein, muss dieser wichtige Schritt gut vorbereitet werden und darf nicht zu spät erfolgen. Eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften muss kombiniert werden mit der Planung der Zeit nach der Insolvenz, denn auch Ihr weiterer Lebensunterhalt muss schließlich gesichert sein.

Wir beraten Sie auch im laufenden Insolvenzverfahren, übernehmen die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter und vertreten Sie bei der Sanierungsplanung und der Neustrukturierung Ihrer Unternehmen.

Dabei sind wir Ihr Vertreter in Fragen

  • der Liquiditätsplanungen (Aufstellung und Führung von Liquiditätsplänen)
  • Gründung von Auffang- und Holdinggesellschaften
  • Lokalisierung und Extrahierung des „gesunden Teils“  Ihres Unternehmens
  • Übertragung benötigter Wirtschaftsgüter aus der Insolvenzmasse in die Auffanggesellschaft
  • Gestaltung der Mitarbeiterstruktur
  • Ganzheitliche Planung Ihres geschäftlichen und privaten Arrangements

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Torsten Gust
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht


Erbrecht

Das Gebiet des Erbrechts ist untrennbar verbunden mit dem Erbschaftsteuerrecht. Vertrauen Sie daher einer Kanzlei, die eine rechtsübergreifende Beratung gewährleistet.

Wir beraten Sie in folgenden Fällen:

  • Ausarbeitung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen
  • Steueroptimale vorweggenommene Erb- und Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsberechtigung, Erbverzicht Vor- und Nacherbschaft
  • Berliner Testament, Gemeinschaftliches Testament
  • Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft
  • Nachlasskonkurs/ Nachlassinsolvenz
  • Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Stiftungsgründung, Altersabsicherung
  • Haftung der Erben für Nachlassschulden
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Torsten Gust

Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht

Boris Mayr

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht


Familien- und Eherecht

Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden.

Scheidungen sind leider zu einem unserer am schnellsten wachsenden Vertretungsbereiche geworden. Sie dürfen Kompetenz und Verständnis für Ihre Emotionen erwarten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Familien- und Scheidungsrecht. Nehmen Sie bei Bedarf gerne auch unseren Onlinescheidungsservice zum Ausdrucken für einvernehmliche Ehescheidungen wahr.

Der Ehevertrag

Eine rechtzeitige Beratung kann eine kostspielige Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren verhindern. Die beste Variante: Vorbeugen! Sie sollten eine Vereinbarung treffen, zu einer Zeit, in der man sich gut versteht. Irrationale Emotionen bleiben außen vor und es kann eine gerechte Regelung gefunden werden. Wir entwerfen Ihren Ehevertrag, den wir individuell an Ihre Lebenssituation anpassen.

Die Trennung

Von besonderer Wichtigkeit: Die rechtzeitige kompetente Beratung.

Wie soll ich mich verhalten in Bezug auf:

  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Informationspflichten des Ehegatten
  • Aufteilung der ehelichen Wohnung/ des Hausrats
  • Schaffung der Scheidungsvoraussetzungen Trennungsjahr

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Boris Mayr

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht


Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Kosten sparen durch Beauftragung nur eines Anwalts:

Eine erhebliche Kostenersparnis lässt sich erreichen, indem im Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Dieses kostengünstige Verfahren ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie und Ihr Ehegatte sich mindestens in den folgenden Punkten einig sind:

  • Beide Ehegatten wollen sich scheiden lassen
  • Die Ehegatten leben bereits seit (fast) einem Jahr getrennt (ggf. im selben Haus)
  • Nur ein Ehegatte beauftragt den Rechtsanwalt
  • Der andere Ehegatte verzichtet auf einen Rechtsanwalt und stimmt dem Scheidungsantrag zu
  • Sie haben bereits einen notariellen Ehescheidungsfolgenvergleich geschlossen oder wollen Ehescheidungsfolgesachen (Bsp.: Unterhalt) derzeit weder gerichtlich noch privat regeln

Streitige Scheidung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung! Unseren Anwälten ist bewusst, dass Sie sich in einer Lebensphase befinden, die von extremen Emotionen geprägt ist. Eine fachkundige Beratung gibt Ihnen wieder neue Sicherheit und eine Zukunftsperspektive.

Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der sich tief in Ihren Fall hineindenkt, denn eine Scheidung ist ein sehr komplexes Beratungsmandat. Es macht keinen Sinn, nur routinemäßige Arbeitsabläufe abzuspulen, denn dadurch werden sie vielleicht geschieden, … aber zu welchem Preis …?

Eine Scheidung erfordert einen Rechtsanwalt, der Verhandlungsgeschick beweist in Bezug auf die Korrespondenz mit der Gegenseite. Gleichzeitig muss er energisch Ihre Rechtsposition vertreten und durchsetzen. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten. Auf Wunsch entscheiden Sie mit über die Verteilung von Kooperation und Konfrontation.

Legen Sie Ihre Zukunft in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts.

Wir vertreten Sie in folgenden Sachbereichen:

  • Scheidungsantrag
  • Unterhalt, Kindesunterhalt
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Zugewinnausgleich
  • Unternehmensbewertungen für den Zugewinn
  • Ehescheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder
  • Versorgungsausgleich

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Boris Mayr

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht


Mietrecht

Wir vertreten die Interessen von Vermietern und Mietern gleichermaßen. Zu unseren Mandanten gehören insbesondere auch Hausverwaltungen, die daran interessiert sind, dass ihre Mietrechtsfälle durch einen kompetenten Rechtsanwalt bearbeitet werden. Regelmäßige Fortbildung gewährleistet, dass die Fülle von Urteilen aus dem Bereich des Mietrechts in die laufende Beratung einfließt.

Neben dem Wohnraummietrecht vertreten wir unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des Gewerbemietrechts. Da hier die gesetzlichen Einschränkungen des Wohnraummietrechts nicht greifen, ist eine adäquate Beratung nur in Kenntnis der aktuellsten Rechtsprechung möglich.

Wir vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Mietvertragsgestaltung und -prüfung
  • Kündigungen durch Vermieter / Mieter
  • Mietmängel, Mietminderung
  • Mieterhöhungen
  • Schadensersatzansprüche des Vermieters bei unsachgemäßem Gebrauch
  • Modernisierungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Mietkaution

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Boris Mayr

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht


Vertragsrecht

Ein guter Vertrag zeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Vertragsparteien möglichst schnell ihre Verhandlungen beenden und ihre Unterschrift unter ein Dokument setzen. Obwohl dies natürlich bei Vertragsabschluss sehr angenehm ist, kann ein – zu dünner – Vertrag unangenehme Folgen haben.

Denn: Erst im Konflikt zeigt ein Vertrag, ob Ihr Anwalt alle möglichen Eventualitäten bedacht hat.

Wir bieten Ihnen eine Betreuung in folgenden Bereichen:

Bereich Wirtschaftsrecht:

  • Unternehmenskaufverträge
  • Umwandlungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Anteilskaufverträge (AG, GmbH, KG, GmbH, UG, PartGmbB  & Co KG, Ldt.)
  • Gesellschaftsverträge (siehe auch Gesellschaftsrecht)

Bereich privates Zivilrecht:

  • Grundstückskaufverträge
  • Erbverträge (siehe auch Erbrecht)
  • Mietverträge (siehe auch Mietrecht)
  • Eheverträge (siehe auch Familienrecht)
  • Ehescheidungsfolgenvereinbarungen (siehe auch Scheidungsrecht)
  • allgemeine Kaufverträge

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Boris Mayr

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht

Torsten Gust

Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht

 

 

Individuelle und kompetente Beratung

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